Datenschutz

Die Kanzlei LEXLEGES unterstützt Sie dabei, eine Datenschutzorganisation aufzubauen und zu optimieren, die zu Ihrem Unternehmen passt und mit der Sie den Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) vollständig nachkommen.
Der von uns gestellte Fachexperte übernimmt sämtliche Aufgaben eines internen Datenschutzbeauftragten oder Datenschutzauditors. Dazu zählen sowohl die Überprüfung und Begleitung von Datenschutzmaßnahmen, als auch die Beratung der Geschäftsführung. Durch seinen Einsatz wirken Sie Datenschutzvorfällen sowie Bußgeldern effektiv entgegen.

In Deutschland ist ein Datenschutzbeauftragter für Unternehmen und Organisationen verpflichtend. Dies gilt allerdings nur für Unternehmen, in denen zehn oder mehr Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder die Verarbeitung von personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zu Übermittlungs- oder Markt- und Meinungsforschungszwecken stattfindet.

  • Neutrale Position mit Vermeidung von Interessenskonflikten.
  • Maßnahmenplan zur Umsetzung der Tätigkeiten im Datenschutz.
  • Vollumfängliche und transparente Prüfungsergebnisse.
  • Konkrete Maßnahmen zur Optimierung des Datenschutzes.
  • Team aus zertifizierten Fachexperten mit fundierter Praxiserfahrung.
  • Technisches und juristisches Hintergrundwissen der Beauftragen.
  • Kalkulierbare Kosten durch vertragliche Festlegung.
  • Executive Summary für Entscheidungsträger.
  • Jährlicher Tätigkeitsbericht.

Darüber hinaus schafft ein Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzauditor Vertrauen bei Kunden, Partnern und Dienstleistern. Eine Investition in den Datenschutz ist damit nicht nur die Absicherung möglicher Risiken, sondern ebenso eine notwendige und sinnvolle Investition in die Reputation des Unternehmens.

  • Fundierte Erfahrung im Bereich Datenschutz aus unterschiedlichen Branchen.
  • Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Regelungen.
  • Beantwortung komplexer Fragestellungen.
  • Zugriff auf internes und externes Netzwerk.
  • Kurzfristige Einsatzbereitschaft.
  • Stellung der benötigten Vorlagendokumente.
  • Selbständige Reaktion auf gesetzliche oder technische Neuerungen.
  • Feste Stellvertreterregelung.
  • Neutralität und Unabhängigkeit.
  • Ist-Erfassung und Analyse, Schwachstellenermittlung, Risikoanalyse.
  • Prüfung der technischen Ausstattung.
  • Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation.
  • Prüfung der technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen.
  • Prozessmodelle.
  • Implementierung eines Datenschutzkonzeptes.
  • Verfahrens- und Arbeitsanweisungen.
  • Maßnahme-Empfehlungen.
  • Auswertung der Feststellungen des Audits.
  • Erstellung des Auditberichts.
  • Besprechung der Auditpläne.
  • Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter.
  • Überwachung der Datenschutzmaßnahmen.
  • Ansprechpartner bei Fragen.

Bei Fragen können Sie uns selbstverständlich unverbindlich kontaktieren. Für ein individuelles Angebot zu Aufwand und Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten oder Datenschutzauditors setzen wir uns gerne mit Ihnen in Verbindung.