Mediation & Schlichtung

Mediation und Schlichtung ist ein hilfreiches Verfahren, um Konflikte schnell und selbstbestimmt beizulegen. Besonders bei emotionsgeladenen Auseinandersetzungen eignet sich diese Vorgehensweise für eine zukunftsstabile Lösung von Konflikten. Die Kanzlei LEXLEGES unterstützt die Parteien in der Rolle des Mediators und Schlichters dabei eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Grundsätzlich sind alle Arten von Streitigkeiten für die Mediation und Schlichtung geeignet. Mit einer außergerichtlichen Streitbeilegung vermeiden Sie einen gerichtlichen Prozess oder schließen ein bereits laufendes Verfahren mit einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zur Zufriedenheit beider Parteien ab.

  • Wertungsfreie Betrachtung aller Positionen und Interessen.
  • Förderung und Leitung der Kommunikation zwischen den Parteien.
  • Unparteiische Unterstützung bei der gemeinsamen Suche nach einer Lösung.
  • Methodisches Vorgehen.
  • Relativ formlose gültige Voraussetzungen.
  • Eigenständige Entscheidung der Parteien zu Vereinbarungen für die Zukunft.
  • Keine Vereinbarung ohne Zustimmung beider Parteien.

Im Mediationsverfahren werden die unterschiedlichen Positionen und Interessen vom Mediator neutral betrachtet. Mit einer gezielten Förderung der Kommunikation zwischen den Parteien unterstützt er diese bei ihrer Suche nach einer Konfliktlösung. Die Parteien entscheiden selbst, welche Vereinbarungen getroffen werden, die Mediation besitzt keine eigene Entscheidungsbefugnis. Treffen die Parteien eine Vereinbarung, gibt es ausschließlich Gewinner, da durch die selbstständige Erarbeitung alle mit dem Ergebnis einverstanden und zufrieden sind.

  • Bewertung der Positionen und Interessen der Parteien.
  • Einziges Ziel ist die Entscheidungsfindung.
  • Bindung an förmliche Voraussetzungen für Fristen von Terminen und Entscheidungen.
  • Entscheidungsvorschlag kann angenommen oder abgelehnt werden.
  • Schlichterspruch als Entscheidungsvorschlag am Ende der Verhandlungen.

Bei der Schlichtung hat der neutral fungierende Schlichter den Auftrag, während des Verfahrens sowohl Sachverhalt als auch Rechtslage und die verschiedenen Positionen der Parteien zu analysieren, einzuschätzen und zu beurteilen. Aufgrund seiner Fachkompetenz kann er einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, der bei Annahme durch die Parteien mit einem Vergleichsvertrag endet. Die Parteien müssen diesen Vorschlag jedoch nicht annehmen. Allerdings wird hierdurch das Verfahren wiedereröffnet, das dann häufig vor Gericht angefochten wird.

  • Bei der Suche nach einer schnellen und kostengünstigen Lösung.
  • Zum Erhalt langjähriger Kontakte.
  • Bei der Anforderung der absoluten Vertraulichkeit.
  • Zur Vermeidung von Eskalationen.
  • Zum Kontrollerhalt über Verhandlung und deren Ergebnis.
  • Bei der Notwendigkeit von tragfähigen Lösungen in der Zukunft.
  • Familie: Ehe, Trennung und Scheidung, unterschiedliche Familienformen, Erbangelegenheiten.
  • Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Mietrecht, Nachbarschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht.
  • Wirtschaftsleben: Geschäftsbeziehungen.
  • Arbeitswelt: Arbeitsrecht, firmeninterne Streitigkeiten.
  • Schule: Lehrerkollegium, Schüler, Eltern.
  • Öffentliches Leben: Umwelt, Verwaltung, Politik.
  • Interkulturelle Konflikte.

Freiwilligkeit
Die Beteiligten entschließen sich freiwillig zur Teilnahme und können die Mediation und Schlichtung jederzeit abbrechen.

Ergebnisoffenheit
Die Mediation und Schlichtung sollte ergebnisoffen begonnen werden, beide Parteien sollten verhandlungsbereit sein.

Allparteilichkeit
Der Mediator leitet die Mediation und Schlichtung allparteiisch, er ist also neutral und steht ausgewogen auf der Seite jedes Beteiligten.

Verschwiegenheit
Die Beteiligten und der Mediator verpflichten sich zur Verschwiegenheit.

Vertraulichkeit
Der Mediator darf sich außerhalb der Mediation und Schlichtung nicht zu den Inhalten äußern.

Eigenverantwortlichkeit
Die Beteiligten entwickeln die Lösungen selbst. Voraussetzung ist jedoch das Bewusstsein, die eigenen Interessen wirksam vertreten zu wollen und zu können.

Informiertheit
Die Vertretung der eigenen Interessen setzt das Wissen um alle entscheidungserheblichen Informationen voraus.

Die einzelne Sitzung dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Wie viele Sitzungen notwendig sind, um zu einer als fair empfundenen Regelung zu kommen, hängt von Ihnen ab.

Mediation und Schlichtung sind weder Rechtsberatung noch Therapie. Den beteiligten Konfliktpartnern wird geraten, sich in jedem Fall juristisch zu informieren. Die Mediatoren sind keine Schiedsrichter, sie entscheiden nicht und geben keine juristischen Ratschläge.

Die Abrechnung erfolgt nach Stundensätzen, die in Ihrer Höhe vom Umfang der Angelegenheit abhängen. Deshalb kann ein einheitlicher Honorarsatz nicht genannt werden. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Rechtsschutzversicherungen, die sich für Mediation und Schlichtung stark machen. Daher ist es sinnvoll bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nachzufragen, ob die Kosten übernommen werden.

Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Memorandum und/oder einer rechtsverbindlichen Abschlussvereinbarung zusammengefasst, die alle Beteiligten gemeinsam formulieren und gutheißen. In der Regel wird die Vereinbarung notariell beurkundet.

Sie gehen kein Risiko ein. Die Mediation und Schlichtung ist der Idee des Respektes, der Fairness, der ehrlichen Auseinandersetzung und der praktischen Zukunftslösung verpflichtet. Gerichtliche Verfahren sollten während einer Mediation und Schlichtung ruhen. Seit dem 1.1.2002 sind mögliche Verjährungsfristen während der Mediation und Schlichtung gehemmt.

Die Kanzlei LEXLEGES hat bereits zahlreiche Verfahren durchgeführt und dabei immer wieder erkannt, dass die Mediation und Schlichtung weitaus effektiver ist, als jedes Gerichtsverfahren.

Sollten Sie im Vorfeld Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.