Testamentsvollstreckung

Die ernsthafte Auseinandersetzung mit der persönlichen Nachfolgeregelung führt jeden schnell an emotionale und fachliche Grenzen. Deshalb wird das Thema häufig aufgeschoben, denn im ersten Moment ist die konkrete Auseinandersetzung mit schwerer Krankheit und dem eigenen Tod oft belastend.

Für die Kanzlei LEXLEGES bedeutet die Nachfolgeregelung eine verantwortungsvolle Entscheidung für den Erhalt von Familienfrieden, Vermögen und Lebenswerk. Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang sensibel aber äußerst wichtig ist, betrifft die Wahrung der eigenen Selbstbestimmung bei Geschäftsunfähigkeit. Meine Kollegen und ich gehen durch die langjährige Praxis in der Begleitung von Familien und Unternehmen diese Themen ganz offen an.

Ob gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag oder Pflichtteilsanspruch, kaum ein Anlass bietet so viel Konfliktpotenzial wie ein Erbfall, insbesondere unter Miterben einer Erbengemeinschaft oder möglichen Pflichtteilsberechtigten. Nehmen Sie Ihre Angelegenheiten durch vorsorgende Regelungen im Vorfeld in die Hand und verhindern Sie so Streit unter den Hinterbliebenen.

Die Kanzlei LEXLEGES erarbeitet mit Ihnen gemeinsam die für Sie richtigen Regelungen oder entwirft diese nach Ihren Vorgaben. Als unabhängige und von Ihnen betraute Personen stellen wir sicher, dass Ihre letztwilligen Verfügungen, also die Anordnungen in Ihrem Testament, nach Ihrem Willen umgesetzt werden.

  • Effektive Umsetzung Ihres letzten Willens und Vorstellungen zum Vermögenserhalt.
  • Sachgerechte und streitlose Abwicklung gegenüber Ihren Erben.
  • Vermeidung gerichtliche Fremdbestimmung.
  • Wahrung des Familienfriedens.
  • Finanzielle Absicherung Ihrer Familie bzw. Ihres/r Partner: in
  • Liquidität über Generationen erhalten.
  • Erhaltung des Nachlasses bis zur Volljährigkeit eines Erben.
  • Schutz des Nachlasses vor geschäftsunerfahrenen Erben.
  • Schutz wirtschaftlich gefährdeter Erben vor dem Zugriff von Eigengläubigern.
  • Erben mit Behinderung.
  • Erreichung eines bestimmten Stiftungszweckes.
  • Nachlass- und Erbenermittlung im In- und Ausland.
  • Testamentsvollstreckung an Einzelunternehmen und Gesellschaftsanteilen.
  • Verwaltung und gegebenenfalls Übertragung Ihres Immobilienbesitzes.
  • Korrespondenz mit Nachlassgerichten und Banken.
  • Erstellung der Steuererklärungen für Erbengemeinschaften.
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen.
  • Klare Regelung durch eine unabhängige und institutionelle Person.

Organisation und Begleitung bei der Errichtung von Vorsorge- und Nachlassregelungen.

  • Überprüfung und Aktualisierung bestehender Regelungen.
  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
  • Rechtskräftige individuelle Patientenverfügung.
  • Individuelle Sorgerechtsverfügung.
  • Letztwillige Verfügungen wie Testament und Erbvertrag.
  • Gründung und Betreuung von Stiftungen.
  • Individuelle Nachlassplanung.
  • Wunschgemäße Regelung der Unternehmensnachfolge.

Begleitung bei der unmittelbaren praktischen Umsetzung und Abwicklung.

  • Unterstützung von Betreuungsbevollmächtigten im Umgang z.B. mit Ämtern, Gerichten und Banken.
  • Nachlassverwaltung.
  • Verkäufe und Abwicklung von Nachlässen.
  • Erbensuche.
  • Mediation für Erbengemeinschaften.
  • Anlage eines Nachlassordners und Notfallpasses.

Die Mandate werden nach Bedarf mit Spezialisten aus dem Netzwerk der Kanzlei LEXLEGES betreut.

Nach persönlicher Terminvereinbarung sprechen wir gerne mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und Bedingungen. Bleiben Sie selbstbestimmt!